Winterdienst

Ebenso wie beim Kehrdienst halten wir Ihre Straßen und Wege im Winter Schnee- und Glatteis-frei!

Auf den Gehwegen vor Ihren Grundstücken sind die Anliegerinnen und Anlieger (in der Regel die Eigentümer) für den Winterdienst zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass bei Schnee- und Eisglätte alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen, gefahrlos begehbar sind.

Die SiDKo übernimmt gern für Sie den Winterdienst und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Schneeräumungsplan aus.

Kontaktieren Sie uns!